Verordnung, die in Spanien durch den Königlichen Erlass 818/2822/1998 vom 23. Dezember verkündet wurde. In ihr werden u.a. die Fahrzeugdefinitionen und –Kategorien (Lkw, Zugmaschine, Bus oder Omnibus, Anhänger, Sattelzug, Gliederzug u.a.) vorgegeben.
Verordnung, die in Spanien durch den Königlichen Erlass 818/2009 vom 8. Mai verkündet wurde und in der die Vorgaben für die Führerscheinklassen u.a. “BE“, “C“, “CE“, “D“ und “DE“ festgelegt werden. Darüber hinaus werden die Merkmale bestimmt, die alle Fahrzeuge für die Fahrprüfungen erfüllen müssen, darunter Lkw, Busse, Sattelhänger, Anhänger, Sattelzüge u.a.
Nicht motorisiertes Fahrzeug, das zum Anhängen an ein motorbetriebenes Fahrzeug gedacht ist. Ein Anhänger besteht mindestens aus einem Fahrgestell, Rädern, einer Ladefläche und je nach Größe und Gewicht aus eigenen Bremsen. Er unterscheidet sich darin vom Sattelzug, dass der Sattelzug mit einem fünften Rad an das Fahrzeug, das ihn zieht (Zugmaschine oder Schlepper), angekoppelt wird und so auf dem ziehenden Fahrzeug aufliegt, wobei ein wesentlicher Teil seiner Masse an die Zugmaschine übertragen wird. Im Gegensatz dazu ist der Anhänger über eine Kupplung mit dem ziehenden Fahrzeug (Bus, Zugmaschine, Lkw oder Kfz) verbunden, die sich am hinteren Teil dieses Zugfahrzeugs befindet.
Aucar Trailer vertreibt Anhänger zum Erlangen der Führerscheinklasse “BE“ mit der entsprechenden Anpassung an die Europäische Richtlinie 2006/126 vom 20.12.2006 und die Allgemeine Kraftfahrzeugführerverordnung 818/2009 vom 8. Mai:
Max. zulässige Masse mindestens 1.000 kg
Höchstgeschwindigkeit mindestens 100 km/h
Gesamtgewicht mindestens 800 kg
Geschlossene Pritsche, die so breit ist, dass man nur über die Außenrückspiegel des Zugfahrzeugs nach hinten sehen kann, und mindestens 2,5 m lang ist (ohne Deichsel)
Karosserieunternehmen, das auf die Auslegung, Vorbereitung und den An- und Verkauf von Fahrzeugen für zivile und militärische Fahrschulen und Schülen für Fahrzeugführer spezialisiert ist. Das Unternehmen hat das Patent auf den Europäischen Mehrzweck-Sattelhänger zum Erhalt des Führerscheins der Klasse „C“ und „CE“.
Kraftfahrzeug mit mehr als 9 Plätzen (einschließlich dem Fahrersitz) für den Bau und die Herrichtung zur Beförderung von Personen und ihrem Gepäck. Wird auch Omnibus genannt.
Aucar Trailer vertreibt Busse und Omnibusse, die bereit zum Erlangen der Führerscheinklasse “D“ und “DE“ sind und die Europäische Richtlinie 2006/126 vom 20.12.2006 und die Allgemeine Kraftfahrzeugführerverordnung 818/2009 vom 8. Mai erfüllen:
- Länge mindestens 10 m
- Breite mindestens 2,40 m
- Geschwindigkeit mindestens 80 km/h
- ABS-Bremsung
- Fahrtenschreiber
Dazu kommt der Anhänger für die Führerscheinklasse “DE“
- Max. zulässige Masse mindestens 1.250 kg
- Breite mindestens 2,40 m
- Geschwindigkeit mindestens 80 km/h
- Gesamtgewicht mindestens 800 kg
- Ladeabteil mindestens 2 m breit und 2 m hoch
Das “Certificado de Aptitud Profesional“ ist eine berufliche Eignungsprüfung, deren Besitz ab 2011 für alle Lkw-, Bus- und Sattelhängerfahrer vorgeschrieben ist, um als Spediteur arbeiten zu können. Die anfängliche Eignungsprüfung besteht aus einer theoretischen Ausbildung (280 oder 140 Stunden) und einer Mindestanzahl an praktischen Fahrstunden (je nachdem 20 bzw. 10 Stunden). Die CAP-Bescheinigung muss alle fünf Jahre mit einer 35-stündigen theoretischen Ausbildung erneuert werden.
Das “Certificado de Aptitud Profesional“ oder CAP ist eine berufliche Eignungsprüfung, deren Besitz ab 2011 für alle Lkw-, Bus- und Sattelhängerfahrer vorgeschrieben ist, um als Spediteur arbeiten zu können. Die anfängliche Eignungsprüfung besteht aus einer theoretischen Ausbildung (280 oder 140 Stunden) und einer Mindestanzahl an praktischen Fahrstunden (je nachdem 20 bzw. 10 Stunden). Die CAP-Bescheinigung muss alle fünf Jahre mit einer 35-stündigen theoretischen Ausbildung erneuert werden.
Es handelt sich um einen von der Firma Aucar Trailer patentierten Mehrzweck-Sattelhänger, mit dem sich per Umbau auf Knopfdruck der Fernbedienung, wodurch eine Hydraulikvorrichtung betätigt wird (s. Demovideo) der Führerschein der Klasse “C“ und “CE“ erlangen lässt.
Aucar Trailer erzeugt und verkauft den Europäischen Mehrzweck-Sattelhänger, der bezüglich Lkw, Zugmaschine, Sattelzug und Sattelhänger die Europäische Richtlinie 2006/126 vom 20.12.2006 und die Allgemeine Kraftfahrzeugführerverordnung 818/2009 vom 8. Mai erfüllt und damit geeignet für den Einsatz in allen zivilen und militärischen Fahrschulen und Schulen für Fahrzeugführer der Europäischen Union ist.
Gesetz, das in allen Ländern der Europäischen Union zwingend vorgeschrieben ist und das sich u.a. auf die Vorbereitung bezieht, die fahrschultaugliche Fahrzeuge (Lkw, Sattelhänger, Busse, Anhänger oder Sattelzüge) zum Erlangen u.a. der Führerscheinklassen “BE“, “C“, “CE“, “D“ und “DE“ benötigen.
Wird auch Schule für Kraftfahrer genannt. Ausbildungsstätte für die Fahrer von Fahrzeugen. Es gibt zivile und militärische Fahrschulen. Sie bieten die theoretische und praktische Ausbildung zum Erlangen der Führerscheinklassen “BE“, “C“, “D und “DE“ u.a.
Sie besteht in der Vorbereitung eines Fahrzeugs zur Anpassung für bestimmte Einsatzzwecke wie z.B. Fahrschulen oder Schulen für Fahrzeugführer. Aucar Trailer ist Gründungsmitglied des spanischen Verbands der Karosserie- und Umbauunternehmen AECAT.
Die Vorbereitung, die Aucar Trailer als Karosserieunternehmen durchführt, bezieht sich auf sämtliche Veränderungen, die für dieses Fahrzeug notwendig sind, damit es alle Vorgaben erfüllt, die die Europäische Richtlinie 2006/126 vom 20.12.2006 und die geltende Gesetzgebung des jeweiligen Landes, die Allgemeine Straßenverkehrsordnung, die Kraftfahrzeugführerverordnung u.a. für ihren Einsatz durch Fahrschulen bzw. Schulen für Fahrzeugführer vorschreiben (Gewicht, Maße, Spiegel, Doppelsteuerung, Ausschilderung u.a.).
Führerschein, mit dem das Führen von gekoppelten Fahrzeugkombinationen erlaubt ist, die aus einem Zugfahrzeug, das sich mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B fahren lässt, und einem Anhänger oder Sattelzug mit einer maximal zulässigen Masse von 3.500 kg bestehen.
Führerschein, mit dem das Führen von anderen Kraftfahrzeugen (Lkw) als denen der Klassen “D1“ und “D“ erlaubt ist, mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Fahrgästen plus Fahrer ausgelegt und gebaut sind. Diese Kraftfahrzeuge können einen Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von 750 kg angekoppelt haben.
Führerschein, mit dem das Führen von anderen Kraftfahrzeugen als denen der Klassen “D1“ und “D“ erlaubt ist, mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg und maximal 7.500 kg Gewicht, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Fahrgästen plus Fahrer ausgelegt und gebaut sind. Diese Kraftfahrzeuge können einen Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von 750 kg angekoppelt haben.
Führerschein, mit dem das Führen von gekoppelten Fahrzeugkombinationen erlaubt ist, die aus einem Zugfahrzeug, das sich mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C fahren lässt, und einem Anhänger oder Sattelzug mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 750 kg bestehen.
Führerschein, mit dem das Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt ist, die zur Beförderung von mehr als acht Fahrgästen plus Fahrer ausgelegt und gebaut sind (Bus oder Omnibus). Diese Kraftfahrzeuge können einen Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von 750 kg angekoppelt haben. Zum Erlangen dieser Fahrerlaubnis muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Führerschein, mit dem das Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt ist, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Fahrgästen plus Fahrer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge maximal 8 m beträgt. Diese Kraftfahrzeuge können einen Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von 750 kg angekoppelt haben.
Genau wie die Klasse “D“ (Bus oder Omnibus), aber angekoppelt an einen Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von über 750 kg.
Führerschein, mit dem das Führen folgender Fahrzeuge erlaubt ist:
Kraftfahrzeuge mit einer maximal zulässigen Masse von höchstens 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Fahrgästen plus Fahrer ausgelegt und gebaut sind. Diese Kraftfahrzeuge können einen Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von 750 kg angekoppelt haben.
Kombination verkoppelter Fahrzeuge, bestehend aus einem Zugfahrzeug, das mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden darf, und einem Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 750 kg und einer maximale zulässigen Masse der Gesamtkombination von 4.250 kg.
Kupplungsvorrichtung zwischen einer Zugmaschine und einem Sattelzug. Beide Fahrzeuge bilden nach dem Verkoppeln durch das fünfte Rad einen Sattelhänger oder Gliederzug.
Fahrzeug, das bereits von einem oder mehr Vorbesitzern genutzt wurde und das einen geringeren Preis als ein Neufahrzeug hat. Aucar Trailer bereitet sowohl gebrauchte als auch neue Fahrzeuge vor.
Die Europäische Richtlinie 2006/126 gibt vor, dass das Ladeabteil beim Lkw für die Führerscheinklasse “C“ und beim Sattelzug des Sattelhängers für die Klasse “CE“ eine geschlossene Pritsche, die mindestens so hoch und so breit wie die Kabine sein muss. Die Allgemeine Fahrzeugverordnung definiert geschlossene Pritsche als “für den Transport von Waren in einem vollständig geschlossenen Behälter bestimmtes Fahrzeug“. Ein geschlossen Pritsche kann nicht mit Planen gebildet werden. Die Allgemeine Kraftfahrzeugführerverordnung räumt im Gegensatz zur Europäischen Richtlinie 2006/126 die Möglichkeit ein, dass das Fahrzeug keine geschlossene Pritsche ist und nur ein Teil der rechteckigen Seiten aus starrem Material ist.
Kraftfahrzeug, das aus einem motorisierten Fahrzeug (Schlepper oder Zugmaschine) besteht, das an einen Sattelzug gekoppelt wird. Wird auch Sattelhänger genannt. Der Gliederzug unterscheidet sich dadurch vom Lkw-Zug, dass am Lkw-Zug ein Anhänger angekoppelt wird.
Ein Unternehmen, das sich mit der Herstellung von Karosserien und der Vorbereitung von Fahrzeugen zur Anpassung für bestimmte Einsatzzwecke wie z.B. Fahrschulen oder Schulen für Fahrzeugführer beschäftigt.
Fahrzeug mit einer Kabine mit bis zu 9 Plätzen, die nicht in die restliche Karosserie integriert ist. Aucar Trailer kümmert sich um die Vorbereitung und den Verkauf aller Arten von Lkw, die für Fahrschulen bzw. Schulen für Fahrzeugführer zum Erhalt der Führerscheinklasse „C“ angepasst sind. Damit erfüllen sie die Europäische Richtlinie 2006/126 vom 20.12.2006 und die Allgemeine Kraftfahrzeugführerverordnung 818/2009 vom 8. Mai:
- Max. zulässige Masse mindestens 12.000 kg
- Gesamtlänge mindestens 8 m
- Breite mindestens 2,40 m
- Geschwindigkeit mindestens 80 km/h
- ABS-Bremsung
- Mindestens 8 Vorwärtsgänge
- Fahrtenschreiber
- Gesamtgewicht mindestens 10.000 kg
- Geschlossene Pritsche, die mindestens genauso hoch und breit ist wie die Kabine
- Mindestens 4 Plätze in der Kabine
Ein Lkw, der nicht gegliedert ist.
Kraftfahrzeug, das aus einem motorisierten Fahrzeug besteht, das an einen Anhänger angekoppelt wird. Der Lkw-Zug unterscheidet sich dadurch vom Gliederzug (oder Sattelhänger), dass an einen Gliederzug ein Sattelzug angekoppelt wird.
Der Mehrzweck-Sattelhänger ist ein Sattelhänger, der zum Erlangen der Führerscheinklasse “C“ und “CE“ mit ein und demselben Fahrzeug geeignet ist, indem dieses je nach angestrebter Fahrerlaubnis vom Lkw zum Sattelhänger oder vom Sattelhänger zum Lkw umgebaut wird.
Aucar Trailer vertreibt den Mehrzweck-Sattelhänger als patentierten Europäischen Mehrzweck-Sattelhänger.
Wird auch Schule für Militärkraftfahrer genannt. Ausbildungsstätte für die Fahrer der Fahrzeuge des Heers. Sie bieten die theoretische und praktische Ausbildung zum Erlangen der Führerscheinklassen “BE“, “C“, “D und “DE“ u.a.
Aucar Trailer wird als Lieferant der NATO-Streitkräfte geführt und vertreibt Fahrzeuge mit der entsprechenden Vorbereitung für die Schulen für Militärfahrer der NATO-Streitkräfte.
Fahrzeug, das von einem Autohändler gekauft wird und noch nicht benutzt wurde. Aucar Trailer bereitet sowohl neue als auch gebrauchte Fahrzeuge vor.
Kraftfahrzeug mit mehr als 9 Plätzen (einschließlich dem Fahrersitz) für den Bau und die Herrichtung zur Beförderung von Personen und ihrem Gepäck. Wird auch Bus genannt.
Kraftfahrzeug, das aus einem motorisierten Fahrzeug (Schlepper oder Zugmaschine) besteht, das an einen Sattelzug gekoppelt wird. Wird auch Gliederzug genannt.
Zum Fahren eines Sattelhängers muss man im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse “CE“ sein, und ein geeigneter Sattelhänger zum Erlangen dieser Führerscheinklasse muss die Europäische Richtlinie 2006/126 vom 20.12.2006 und die Allgemeine Kraftfahrzeugführerverordnung 818/2009 vom 8. Mai erfüllen:
- Max. Zulässige Masse der Kombination (Zugmaschine + Sattelzug) mindestens 21.000 kg
- Höchstgeschwindigkeit mindestens 80 km/h
- Gesamtgewicht der Kombination (Zugmaschine + Sattelzug) mindestens 15.000 kg
- Mindestens 2,40 m große und auf jeden Fall breitere und höhere geschlossene Pritsche als die Kabine
- Gesamtlänge der Kombination mindestens 15 m
- ABS-Bremsung
Aucar Trailer vertreibt den Europäischen Mehrzweck-Sattelhänger als patentierten Gliederzug zum Erlangen der Führerscheinklasse “C“ und “CE“.
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, das zum Ankoppeln an einem Kraftfahrzeug ausgelegt und gedacht ist. Dabei liegt ein Teil des Sattelzugs auf dem Kraftfahrzeug auf und überträgt ihm einen wesentlichen Teil seiner Masse. Der Sattelzug unterscheidet sich dadurch vom Anhänger, dass er normalerweise länger ist und mit einem fünften Rad an das schleppende Fahrzeug (Zugmaschine) gekoppelt wird, so dass er auf diesem aufliegt. Seine Drehachse befindet sich vor den Hinterrädern der Zugmaschine. Im Gegensatz dazu ist der Anhänger über eine Kupplung mit dem ziehenden Fahrzeug (Bus, Zugmaschine, Lkw oder Kfz) verbunden, die sich am hinteren Teil dieses Zugfahrzeugs befindet.
Aucar Trailer vertreibt Sattelzüge zum Erlangen der Führerscheinklasse “CE“ mit der entsprechenden Anpassung an die Europäische Richtlinie 2006/126 vom 20.12.2006 und die Allgemeine Kraftfahrzeugführerverordnung 818/2009 vom 8. Mai:
- Max. zulässige Masse der Kombination (Schlepper + Sattelzug) mindestens 21.000 kg
- Höchstgeschwindigkeit mindestens 80 km/h
- Gesamtgewicht der Kombination (Schlepper + Sattelzug) mindestens 15.000 kg
- Mindestens 2,40 m große und auf jeden Fall breitere und höhere geschlossene Pritsche als die Kabine des Schleppfahrzeugs
- Länge der Kombination mindestens 15 m
- ABS-Bremsung
Kraftfahrzeug, das im Wesentlichen dem Schleppen eines Sattelzugs dient. Wird auch Zugmaschine genannt.
Wird auch Fahrschule genannt. Ausbildungsstätte für die Fahrer von Fahrzeugen. Es gibt zivile und militärische Fahrschulen. Sie bieten die theoretische und praktische Ausbildung zum Erlangen der Führerscheinklassen “BE“, “C“, “D und “DE“ u.a.
Wird auch Militärfahrschule genannt. Ausbildungsstätte für die Fahrer der Fahrzeuge des Heers. Sie bieten die theoretische und praktische Ausbildung zum Erlangen der Führerscheinklassen “BE“, “C“, “D und “DE“ u.a.
Aucar Trailer wird als Lieferant der NATO-Streitkräfte geführt und vertreibt Fahrzeuge mit der entsprechenden Vorbereitung für die Militärfahrschulen der NATO-Streitkräfte.
Die Vorbereitung von Fahrzeugen, die Aucar Trailer als Karosserieunternehmen durchführt, bezieht sich auf sämtliche Veränderungen, die für dieses Fahrzeug notwendig sind, damit es alle Vorgaben erfüllt, die die Europäische Richtlinie 2006/126 vom 20.12.2006 und die geltende Gesetzgebung des jeweiligen Landes, die Allgemeine Straßenverkehrsordnung, die Kraftfahrzeugführerverordnung u.a. für ihren Einsatz durch Fahrschulen bzw. Schulen für Fahrzeugführer vorschreiben (Gewicht, Maße, Spiegel, Doppelsteuerung, Ausschilderung u.a.).
Kraftfahrzeug, das im Wesentlichen dem Schleppen eines Sattelzugs dient. Wird auch Schlepper genannt. Die Zugmaschine ist mit einem fünften Rad ausgestattet, mit dem man den Sattelzug ankoppeln kann, so dass ein Sattelhänger oder Gliederzug entsteht. Außerdem verfügt sie über eine verriegelbare Ladefläche mit elektrischen und pneumatischen Schläuchen, die an den Sattelzug angeschlossen werden und ihn mit Strom und Druckluft versorgen. Eine fahrschultaugliche Zugmaschine muss auch die Europäische Richtlinie 2006/126 vom 20.12.2006 und die Allgemeine Kraftfahrzeugführerverordnung 818/2009 vom 8. Mai erfüllen:
- Geschwindigkeit mindestens 80 km/h
- ABS-Bremsung
- Mindestens 8 Vorwärtsgänge
- Fahrtenschreiber
- Mindestens 4 Plätze in der Kabine